Erst mit der Eintragung in das Grundbuch werden Sie als Käufer:in einer Immobilie rechtmäßig Eigentümer:in. Doch in der Regel dauert es nach dem Abschluss eines Kaufvertrages einige Zeit, bis Sie als Eigentümer:in in das Grundbuch eingetragen werden. Für diese Zwischenzeit tritt die 💡AUFLASSUNGSVORMERKUNG 💡 in Kraft und schützt Sie davor, dass
Soll eine Immobilie den Eigentümer:in wechseln, steht als finaler Schritt der Notartermin und die Beurkundung an. Beurkundung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Notar:in den Kaufvertrag aufsetzt, welcher die Rechtmäßigkeit der Vereinbarungen, Handlungen oder Aussagen der beteiligten Personen nachweist. Ohne die Beurkundung kann das Eigentum von Immobilien nicht übertragen werden.
Wir erläutern Ihnen kurz, wie der Besuch zwecks Beurkundung beim Notar:in abläuft:
Courtage kommt von französisch „courtier“= Makler, Agent.
Häufig wird der Begriff gleichbedeutend mit Provision verwendet. Sowohl Maklercourtage, als auch Maklerprovision bezeichnen eine erfolgsabhängige Gebühr, die ein Makler:in für erbrachte Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen erhält.
Achtung: Neuregelung der Maklerprovision ab Dezember 2020
Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2020 das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ beschlossen.
Theorie
Eine Dienstbarkeit bedeutet für den Eigentümer:in eines dienenden Grundstücks immer eine Einschränkung der Grundstücksnutzung.
Häufig wirkt sich das wertmindernd auf den Verkehrswert der Immobilie aus.
Praxis
Die Anwendung der Dienstbarkeit findet vor allem bei
Dafür, dass der Eigentümer:in des dienenden Grundstücks die Nutzung durch eine andere Person dulden muss, kann er/sie von diesem eine Nutzungsentschädigung verlangen (z. B. die Beteiligung an den Unterhaltungskosten der betreffenden Zufahrt).
Die Absicherung der Dienstbarkeit durch Eintragung im Grundbuch des dienenden Grundstücks ist zu empfehlen.