Die schlimmsten Fehler beim Immobilienverkauf!

Was sind die klassischen Fehler beim Verkauf?

Der bestimmt häufigste Fehler ist, dass Verkäufer einer Immobilie meist den Aufwand unterschätzen und was es bedeutet ein Haus zur richtigen Zeit und zum richtigen Preis auf den Markt zu bringen.

Viele Immobilienbesitzer setzen sich unter Druck und meinen, das Objekt innerhalb der nächsten vier bis acht Wochen verkauft haben zu müssen. Dieses Vorgehen geht meistens schief. Ein Immobilienverkauf sollte solide und vernünftig vorbereitet werden. Alleine die Vorbereitung dauert - wenn man es richtig macht - ca. 3 bis 4 Monate. Der reine Verkaufsprozess nimmt dann nochmals 8 bis 12 Wochen in Anspruch.

Fehler bei der Wertermittlung - Was kann passieren? 

Der größte Fehler liegt darin, dass man die Wertermittlung mit dem Preis gleichsetzt. Im Baugesetzbuch können Sie nachlesen, was der Verkehrswert einer Immobilie bedeutet. Darunter versteht man den Wert, der im Allgemeinen für ein Objekt erzielt werden kann - nicht den Preis. Um den Verkehrswert für Ihre Immobilie in Erfahrung zu bringen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Dazu zählen:

●    Die Onlinebewertung
●    Vergleichswertverfahren
●    Sachwertverfahren
●    Ertragswertverfahren

Diese Verfahren helfen Ihnen zu ermitteln, zu welchem Wert Sie ungefähr Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen können. Doch welcher Preis für Ihre Immobilie tatsächlich bezahlt wird, können Sie nur herausfinden, wenn Sie mit Ihrem Haus an den Markt gehen. Dies sollten Sie am besten gut sortiert und vorbereitet tun, um auch wirklich den optimalen Preis beim Verkauf zu erzielen.

Der Marktpreis kann sich mit dem Verkehrswert decken, doch das muss nicht immer der Fall sein. Es kann auch durchaus sein, dass ein Verkäufer mal mehr oder eben weniger für seine Immobilie erhält. Es ist nicht unüblich, dass es zu Spannen von bis zu 30 Prozent kommt. Das ist natürlich nicht wenig. Daher ist es immer von Vorteil, sich Hilfe vom Fachmann zu holen.

Wir sind ein Maklerbüro, das in Rostock schon lange am Markt ist und über sehr viel Erfahrung verfügt, so dass wir einen tatsächlichen Preis als Anfangswert für den Beginn des Verkaufsprozesses ermitteln und festlegen können.

Fehler bei der Auswahl des Käufers - Was kann passieren?

Haben Sie Interessenten für Ihr Haus, so heißt das nicht zwangsläufig, dass sich unter ihnen auch der Käufer befindet. Jetzt kommt es darauf an, die Interessenten auf Herz und Nieren zu prüfen. Stellen Sie die richtigen Fragen: Wie sieht es mit der Bonität aus? Kann der mögliche Käufer das Haus auch bezahlen?

Scheuen Sie sich hier nicht, direkt nachzufragen und auch die nötigen Unterlagen einzufordern. Wir als Makler fordern beispielsweise immer einen verbindlichen Finanzierungsnachweis von den Interessenten ein. Dies ist kein Online-Ausdruck, sondern ein von der Bank beiegelter Konto- oder Depotauszug.

Fehler im Notarvertrag - Was kann passieren?
 
In Deutschland unterliegen der Kauf und Verkauf von Immobilien sehr strengen Regeln. Eine davon ist, dass jede Transaktion zu einem Grundstück von einem Notar beurkundet werden muss.

In der Regel bestimmt und beauftragt der Käufer den Notar. Hierzulande können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar einen rechtlich sauberen Vertrag aufsetzt und rechtskonform handelt. Notare beurkunden den Vertragswillen von beiden Seiten. Sie haben natürlich immer das Recht zu sagen, wenn Sie noch eine bestimmte Klausel im Kaufvertrag haben möchten oder etwas speziell Vereinbartes erwähnt werden soll.

Privatverkauf: Gibt es Haftungsrisiken, die erst nach Jahren teuer werden?

Verkaufen Sie eine gebrauchte Immobilie, so hat diese natürlich Gebrauchsspuren. Hier muss genau geklärt werden, welche Dinge einem Käufer gegenüber offengelegt werden müssen. Liegen Sie beispielsweise mit Ihrem Nachbarn im Streit, weil dieser jedes Wochenende für ordentlich Lärm sorgt, so sollten Sie dies dem neuen Eigentümer gegenüber nicht verschweigen.

Sollte der Käufer - auch Jahre später noch - feststellen, dass Sie ihn über bestimmte Dinge nicht richtig ins Bild gesetzt haben, so kann es sein, dass Sie Schadenersatz zahlen oder im schlimmsten Fall den Kauf rückabwickeln müssen.

Machen auch Makler Fehler?

Auch wenn es nicht passieren sollte, machen auch wir Makler mal einen Fehler. Wir sind schließlich auch nur Menschen. Je länger ein Makler jedoch am Markt ist, desto mehr lernt er auch aus seinen Fehlern und vermeidet diese.

Sollte der Makler einen Fehler gemacht haben, so haftet er selbst dafür. Möglicherweise auch über seinen Provisionsanspruch hinaus.

Es ist in unserer Branche nicht verpflichtend, doch jeder gute Makler sollte über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen. Wir sind beispielsweise für jeden einzelnen Schadensfall mit einer Schadenssumme bis zu 500.000 Euro abgesichert. Auch wenn wir diese in den letzten 30 Jahren kein einziges Mal gebraucht haben, ist es doch sinnvoll diese Versicherung abzuschließen.

Fazit

Um Fehler zu vermeiden, ist es hilfreich, einfach mal die Seiten zu tauschen. Stellen Sie sich vor, Sie sind der Käufer und möchten eine Immobilie erwerben. Was ist Ihnen wichtig? Welche Informationen benötigen Sie und was wäre für Sie ein absolutes No-Go?

Wir haben mehrere hundert Kaufverträge in Rostock und Umgebung erfolgreich begleitet und verfügen über einen großen Erfahrungsschatz. Sehr gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung, damit der Verkauf Ihres Hauses ein voller Erfolg wird.


Ausführlich besprechen wir dies in unserem Podcast! Jetzt reinhören!